Ernährungstherapie
Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung bei allen weiteren Indikationen ist eine Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von vielen Krankenkassen bezuschusst.
Hierzu wird § 43 SGB V „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ herangezogen.
Sie können Ihren Patienten die Notwendigkeit einer individuellen Ernährungstherapie formlos mit einer Notwendigkeitsbescheinigung bestätigen.
Kosten: Patienten sollten sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung erkundigen. Für Ärzte ist das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung budgetneutral.
Erstelle deine eigene Website mit Webador