Ernährungsberatung PRÄVENTION (§ 20 SGB V)

Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention richtet sich an Gesunde mit speziellen Anforderungen an die Ernährung (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Schichtarbeiter).

  • Ziel: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
  • Präventionsempfehlung: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen
  • Leistungen/Kosten: Mit der Präventionsempfehlung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen. 
  • Hinweis: Präventionsempfehlungen sind keine klassische ärztliche Verordnung.