Ernährungsberatung PRÄVENTION (§ 20 SGB V)
Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention richtet sich an Gesunde mit speziellen Anforderungen an die Ernährung (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Schichtarbeiter).
- Ziel: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
- Präventionsempfehlung: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen
- Leistungen/Kosten: Mit der Präventionsempfehlung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen.
- Hinweis: Präventionsempfehlungen sind keine klassische ärztliche Verordnung.
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